Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für die Nutzung von CloudCRM (Stand: Mai 2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Digitalwerk Oberland, Alexander Paetzoldt, Marktstr. 28, 83734 Hausham (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Firmenkunde“) über die Nutzung der webbasierten Software CloudCRM sowie der darin enthaltenen Funktionen und Module.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Firmenkunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Zielgruppe und Nutzungsberechtigung (B2B)
Das Angebot von Digitalwerk Oberland richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Der Firmenkunde bestätigt mit der Abgabe seiner Bestellung beziehungsweise Registrierung, dass er CloudCRM ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer, institutioneller Auftraggeber oder sonstiger geschäftlicher Nutzer beziehungsweise für sein Unternehmen, seine Firma oder seine Organisation nutzt. Der Firmenkunde ist verpflichtet, im Registrierungs- oder Bestellprozess zutreffende und vollständige Unternehmens- oder Organisationsdaten anzugeben und die Geltung dieser AGB ausdrücklich zu bestätigen, soweit dies im Bestellprozess vorgesehen ist.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der webbasierten Software CloudCRM als Software-as-a-Service (SaaS) in den jeweils angebotenen Paketen, insbesondere Smart, Pro und Business.
CloudCRM umfasst je nach gebuchtem Paket Funktionen wie Kundenverwaltung, Angebote, Aufträge, Unterstützung bei der Erstellung strukturierter elektronischer Rechnungen im ZUGFeRD- und/oder XRechnungsformat, Dokumentenverwaltung, Leistungskatalog, digitales Kassenbuch, API-Anbindungen sowie den digitalen Rechnungseingang über das Modul DigitInvoice.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vom Firmenkunden gebuchten Paket, der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website sowie etwaigen zusätzlich gebuchten Add-ons oder individuellen Vereinbarungen.
4. Vertragsschluss und Bestellannahme
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Durch den Abschluss des Registrierungsprozesses und den Klick auf den kostenpflichtigen Bestellbutton gibt der Firmenkunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Firmenkunde im Bestellprozess auf ihre Geltung hingewiesen wird, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme erhält und ihre Einbeziehung bestätigt.
Soweit im Bestellprozess zusätzlich auf das Service Level Agreement (SLA), die Datenschutzerklärung oder die B2B-Eigenschaft des Firmenkunden hingewiesen wird, kann die Abgabe der Bestellung davon abhängig gemacht werden, dass der Firmenkunde diese Hinweise bestätigt beziehungsweise die erforderlichen Pflichtbestätigungen abgibt.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Digitalwerk Oberland dieses Angebot ausdrücklich annimmt. Die bloße Zugangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Die Annahme erfolgt entweder durch eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch die tatsächliche Freischaltung des Accounts und der Zugangsdaten für die Firma beziehungsweise Organisation.
5. Identitätsprüfung und Bestellablehnung
Digitalwerk Oberland behält sich das ausdrückliche Recht vor, Bestellungen und Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei dem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, unvollständige oder falsche Daten, zum Beispiel Fake-Accounts, oder mangelnde Bonität.
Zur Sicherstellung der B2B-Eigenschaft und zur Verhinderung von Schein-Registrierungen ist Digitalwerk Oberland berechtigt, vor der Bestellannahme und Freischaltung des Accounts geeignete Nachweise vom Firmenkunden einzufordern. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- aktueller Handelsregisterauszug
- Nachweis der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Kommt der Firmenkunde einer solchen Aufforderung zur Nachweiserbringung nicht innerhalb einer von Digitalwerk Oberland gesetzten, angemessenen Frist nach, wird das Vertragsangebot des Firmenkunden endgültig abgelehnt und die bis dahin erhobenen Registrierungsdaten werden gelöscht.
6. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Firmenkunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, CloudCRM im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Der Firmenkunde darf innerhalb des im gebuchten Paket enthaltenen oder zusätzlich gebuchten Nutzerkontingents weitere Benutzerzugänge für eigene Mitarbeiter, Teammitglieder, Steuerberater, Buchhaltungsbüros oder sonstige zur Organisation gehörende beziehungsweise vom Firmenkunden ausdrücklich beauftragte berechtigte Personen anlegen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Überlassung der Software oder einzelner Zugänge an externe Dritte ist unzulässig, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Der Firmenkunde ist verpflichtet, Benutzerkonten nur solchen Personen zur Verfügung zu stellen, die im Rahmen seiner eigenen Organisation, im Rahmen des gebuchten Nutzerkontingents oder auf Grundlage einer ausdrücklich vereinbarten Rolle zur Nutzung berechtigt sind, zum Beispiel Teammitgliedern, Steuerberatern, Buchhaltungsbüros oder einem freigegebenen Kanzlei-Zugang.
7. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der zentralen CloudCRM-Anwendung von 99 % im Jahresmittel an. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der Anwendung am Übergabepunkt des vom Anbieter betriebenen Systems. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
Für die Bereitstellung, die garantierten Verfügbarkeiten und den technischen Support von CloudCRM gelten ergänzend die Bestimmungen unseres Service Level Agreements (SLA) in der jeweils aktuellen Fassung. Das SLA wird mit Vertragsschluss integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Anspruch auf Remote-Support: Die Inanspruchnahme von Remote-Support (Fernwartung) ist eine exklusive Serviceleistung und setzt ein aktives, kostenpflichtiges Abonnement in den Tarifen Smart, Pro oder Business voraus. Während der kostenfreien Demo-Phase sowie außerhalb eines bestehenden, kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Remote-Support. Support-Anfragen von Firmen in der Demo-Phase werden ausschließlich über das interne Ticketsystem oder per E-Mail bearbeitet. Zur eigenständigen Lösungsfindung steht zudem jederzeit die Dokumentations-Datenbank (helpCRM) im CloudCRM zur Verfügung.
Nicht zur Verfügbarkeit zählen insbesondere Zeiten geplanter Wartung, sicherheitsbedingter Updates, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Störungen von Drittanbietern, Störungen der Internetverbindung des Firmenkunden, höhere Gewalt sowie Maßnahmen, die zur Sicherheit, Stabilität oder Integrität des Systems erforderlich sind.
Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates und sicherheitsrelevante Maßnahmen durchzuführen. Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen für den Firmenkunden gering gehalten werden.
8. Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Abo-Paket sowie etwaigen zusätzlich gebuchten Modulen oder Add-ons. Die Abrechnung der Abonnement-Gebühren erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Der Firmenkunde kann, soweit im Bestellprozess angeboten, Laufzeiten von 1 Monat, 3 Monaten, 6 Monaten oder 12 Monaten buchen. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat.
Bei einer Laufzeit von 6 Monaten kann ein Laufzeitrabatt von 5 % auf den regulären Abo-Preis gewährt werden. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten kann ein Laufzeitrabatt von 12 % auf den regulären Abo-Preis gewährt werden. Maßgeblich sind die im Bestellprozess oder im angenommenen Angebot ausgewiesenen Preise.
Soweit auf der Website oder im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Der Anbieter kann individuelle Angebote, zeitlich begrenzte Einführungsangebote, Aktionsangebote oder sonstige Sonderkonditionen unterbreiten, die vom regulären Preis, von Standardpaketen, Laufzeitrabatten oder Zusatzleistungen abweichen. Solche Angebote können insbesondere über die Website, über CloudCRM, im Rahmen einer persönlichen Absprache oder über eine hierfür vorgesehene Bestell- beziehungsweise Angebotsseite bereitgestellt werden.
Aktionsangebote und Sonderkonditionen gelten nur, soweit die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere hinsichtlich Paket, Laufzeit, Aktionscode, Neukundeneigenschaft, Gültigkeitszeitraum und Verfügbarkeit. Die bestellte Aktion wird nach Absenden des Formulars geprüft und anschließend in CloudCRM berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch auf Gewährung einer Aktion besteht nicht, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, der Aktionscode ungültig ist oder die Aktion abgelaufen beziehungsweise nicht mehr verfügbar ist.
Aktionsangebote ersetzen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, reguläre Laufzeitrabatte oder andere Rabatte und sind nicht mit weiteren Rabatten, Gutscheinen, Sonderkonditionen oder individuellen Angeboten kombinierbar. Maßgeblich ist die im Bestellprozess, im angenommenen Angebot oder in CloudCRM ausgewiesene beziehungsweise nach Prüfung bestätigte Kondition.
Wird ein individuelles Angebot in CloudCRM angenommen, aktiviert der Anbieter beziehungsweise das zuständige Team das entsprechende Abo oder die angebotene Zusatzleistung. Die Rechnungsstellung erfolgt anschließend auf Grundlage des angenommenen Angebots.
Wird eine Bestellung über eine öffentliche Aktions- oder Angebotsseite ausgelöst, stellt die technische Übermittlung des Aktionscodes noch keine endgültige Preiszusage dar. Die finale Prüfung, Berechnung und Freigabe des Aktionspreises erfolgt serverseitig in CloudCRM. Soweit die Aktion gültig ist, wird sie bei der weiteren Verarbeitung, Freischaltung und Rechnungsstellung berücksichtigt.
Dem Firmenkunden stehen, soweit angeboten, die Banküberweisung sowie die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe, zum Beispiel per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift, zur Verfügung.
Zahlung per Stripe: Soweit die Zahlung über Stripe abgewickelt wird, ermächtigt der Firmenkunde den Anbieter beziehungsweise den Zahlungsdienstleister, die fälligen Beträge im Rahmen des wiederkehrenden Abonnements automatisch zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums vom hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen.
Zahlung per Überweisung: Wählt der Firmenkunde die Zahlung per Überweisung, werden Rechnungen digital bereitgestellt oder per E-Mail übermittelt. Rechnungen können einen maschinenlesbaren QR-Code (GiroCode) zur vereinfachten Abwicklung der Überweisung enthalten. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
Der Anbieter behält sich vor, die Preise für bestehende Abonnements mit Wirkung für die Zukunft angemessen anzupassen, wenn sich für die Bereitstellung der Leistung wesentliche Kostenfaktoren erhöhen oder verringern, insbesondere Kosten für Hosting, IT-Infrastruktur, Sicherheit, Wartung, Support, Zahlungsdienste oder gesetzliche Anforderungen. Bei der Preisanpassung werden Kostensteigerungen und Kostensenkungen angemessen berücksichtigt. Preisanpassungen werden dem Firmenkunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Firmenkunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum System nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend zu sperren, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Firmenkunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Firmenkunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Nutzung von Drittanbietern und Zahlungsdiensten
CloudCRM kann Schnittstellen oder Anbindungen zu externen Drittanbietern enthalten. Soweit der Firmenkunde eigenständig externe Dienste, zum Beispiel eigene Stripe-Konten, externe E-Mail-Postfächer, Zahlungsdienste oder sonstige Schnittstellen, innerhalb seiner Prozesse verwendet, erfolgt dies in eigener Verantwortung des Firmenkunden.
Für Leistungen, Verfügbarkeit, Datenschutzbestimmungen, Preise und Vertragsbedingungen externer Drittanbieter ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich.
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung dafür, dass externe Drittanbieter dauerhaft verfügbar sind oder ihre Schnittstellen, Funktionen oder Bedingungen unverändert beibehalten.
10. DigitInvoice und elektronische Rechnungen
Das Modul DigitInvoice unterstützt den digitalen Empfang, die strukturierte Ablage und die Verarbeitung eingehender Rechnungen, einschließlich der Erkennung strukturierter XML-Rechnungsdaten, zum Beispiel im ZUGFeRD- oder Factur-X-Format.
Ein Anspruch auf vollständige automatische Erkennung sämtlicher eingehender Rechnungsformate, Datenfelder oder Zahlungsinformationen besteht nicht. Der Firmenkunde bleibt verpflichtet, ausgelesene Daten, Zahlungsdaten, Belegzuordnungen und in das Kassenbuch zu übernehmende Daten im Einzelfall zu prüfen.
CloudCRM unterstützt die technische Erstellung und Verarbeitung strukturierter elektronischer Rechnungen. Die steuerliche, rechtliche und inhaltliche Prüfung der jeweiligen Rechnung sowie die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten obliegen dem Firmenkunden.
11. Pflichten des Firmenkunden
Der Firmenkunde ist verpflichtet, die Software nur im vertraglich zulässigen Umfang zu nutzen und keine rechtswidrigen, beleidigenden, urheberrechtsverletzenden, datenschutzwidrigen, schädlichen oder sonst unzulässigen Inhalte zu speichern, zu verarbeiten oder zu übermitteln.
Der Firmenkunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, sichere Passwörter zu verwenden und Zugänge gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Der Anbieter setzt technische Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Login-Versuche und unbefugte Zugriffe ein.
Der Firmenkunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Prüfung, steuerliche Bewertung und gesetzlich erforderliche Aufbewahrung der von ihm in CloudCRM eingegebenen, hochgeladenen oder erzeugten Daten und Dokumente selbst verantwortlich. CloudCRM ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.
Der Firmenkunde ist verpflichtet, für ihn besonders wichtige Dokumente, Auswertungen oder Daten im Rahmen seiner gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen zusätzlich zu exportieren oder zu sichern, soweit dies für ihn zumutbar und erforderlich ist.
12. Datensicherung
Der Anbieter führt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der vom System verarbeiteten Daten durch. Hierzu können insbesondere regelmäßige Sicherungen, Systemüberwachung und technische Schutzmaßnahmen gehören.
Trotz Datensicherungsmaßnahmen kann ein vollständiger Schutz vor Datenverlust nicht garantiert werden. Der Firmenkunde bleibt im Rahmen seiner gesetzlichen und betrieblichen Pflichten dafür verantwortlich, besonders wichtige Unterlagen, Dokumente und Auswertungen zusätzlich zu sichern oder zu exportieren, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Firmenkunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, soweit gesetzlich zulässig.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
14. Vertragslaufzeit, Upgrades und Kündigung
Laufzeiten: CloudCRM kann, soweit im Bestellprozess oder in einem individuellen Angebot vorgesehen, mit einer Laufzeit von 1 Monat, 3 Monaten, 6 Monaten oder 12 Monaten gebucht werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat. Die jeweils gewählte Laufzeit ist Grundlage für Abrechnung, Kündigung und Verlängerung des Abos.
Aktionslaufzeiten und Sonderkonditionen: Bei Aktionsangeboten können für eine bestimmte Laufzeit abweichende Konditionen gelten, zum Beispiel rabattierte Anfangsmonate oder eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Grundgebühr. Nach Ablauf des Aktionszeitraums beziehungsweise der rabattierten Anfangsmonate gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die regulären Preise und Bedingungen des gebuchten Pakets. Die vereinbarte Laufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung bleiben hiervon unberührt.
Freiwillige 14-Tage-Startphase: Da sich diese AGB ausschließlich an Unternehmer und vergleichbare B2B-Firmenkunden richten, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Der Anbieter gewährt dem Firmenkunden jedoch freiwillig für die ersten 14 Tage nach der initialen Freischaltung eine vertragliche Startphase. Wird das gebuchte Paket innerhalb dieser Frist in Textform oder über eine dafür vorgesehene Funktion in CloudCRM storniert, wird das Paket in CloudCRM deaktiviert und es wird keine Rechnung für dieses Paket erstellt, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Diese freiwillige 14-Tage-Startphase gilt entsprechend für Zusatzbuchungen, insbesondere zusätzliche Teammitglieder, zusätzlichen Speicher oder sonstige Zusatzleistungen. Werden solche Zusatzbuchungen innerhalb der ersten 14 Tage nach ihrer Buchung storniert, werden sie in CloudCRM deaktiviert und nicht berechnet. Eine Rechnung für die stornierte Zusatzbuchung wird in diesem Fall nicht erstellt, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Ordentliche Kündigung nach der Startphase: Nach Ablauf der ersten 14 Tage kann das Vertragsverhältnis ordentlich zum Ende der jeweils gebuchten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage zum Laufzeitende. Entsprechend der Ausrichtung dieses Angebots an Unternehmer (B2B) ist eine anteilige Rückerstattung von Nutzungsgebühren für bereits begonnene oder noch nicht vollständig genutzte Abrechnungszeiträume bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die absolute Mindestvertragslaufzeit beträgt in jedem Fall 1 Monat.
Automatische Verlängerung: Wird das Abo nicht spätestens 7 Tage vor dem Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich automatisch um die zuvor gebuchte Laufzeit. Ein Abo mit 3 Monaten Laufzeit verlängert sich somit erneut um 3 Monate, ein Abo mit 6 Monaten Laufzeit erneut um 6 Monate und ein Abo mit 12 Monaten Laufzeit erneut um 12 Monate.
Hinweis vor Verlängerung: Der Firmenkunde erhält 7 Tage vor der automatischen Verlängerung eine Benachrichtigung per E-Mail sowie eine Benachrichtigung im CloudCRM-Kundenbereich, soweit die Benachrichtigungsfunktionen technisch verfügbar sind und die hinterlegten Kontaktdaten korrekt sind.
Buchung von Zusatzmodulen und Upgrades: Die Hinzubuchung von Zusatzmodulen oder ein Upgrade in ein höheres Paket ist jederzeit möglich. Diese Änderungen können sofort im System freigeschaltet und für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet werden.
Downgrades und Kündigung von Zusätzen: Ein Downgrade in ein kleineres Paket oder die Kündigung einzelner Zusatzmodule wird, soweit nicht anders vereinbart, erst zum Ende des aktuell laufenden Abrechnungsmonats beziehungsweise der laufenden Abrechnungsperiode wirksam.
Kündigungsprozess: Kündigungen, Upgrades oder Downgrades können direkt über das integrierte Billing-Modul im Kundenbereich von CloudCRM verwaltet und erklärt werden. Alternativ kann die Kündigung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Eine im System erklärte Kündigung kann bis zum Wirksamwerden zurückgenommen werden, sofern der Anbieter dies im System ermöglicht.
15. Datenexport und Löschung nach Vertragsende
Der Firmenkunde ist dafür verantwortlich, seine in CloudCRM gespeicherten Daten, Dokumente und Auswertungen vor Vertragsende rechtzeitig zu exportieren oder anderweitig zu sichern, soweit er diese weiterhin benötigt oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegt.
Nach Beendigung des Vertrages bleibt der Zugang zu CloudCRM grundsätzlich bis zum Ende der gebuchten Laufzeit beziehungsweise bis zur technischen Deaktivierung des Accounts verfügbar. Nach der Deaktivierung kann der Anbieter den produktiven Zugriff auf den Account sperren.
Der Anbieter ist berechtigt, die im Account gespeicherten Produktivdaten nach Ablauf von 30 Tagen ab Vertragsende beziehungsweise ab endgültiger Deaktivierung des Accounts zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.
Daten in technischen Sicherungskopien können noch für einen begrenzten Zeitraum fortbestehen, bis sie im Rahmen regulärer Backup-Zyklen überschrieben oder gelöscht werden. Eine Wiederherstellung aus Backups schuldet der Anbieter nach Vertragsende nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Soweit der Firmenkunde mit CloudCRM personenbezogene Daten Dritter verarbeitet und der Anbieter hierbei als Auftragsverarbeiter tätig wird, ist zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Dieser AV-Vertrag wird nach erfolgter Abo-Buchung durch das Team von Digitalwerk Oberland erstellt beziehungsweise im Kundenbereich von CloudCRM bereitgestellt.
Der Firmenkunde ist verpflichtet, den AV-Vertrag vor der produktiven Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter zu prüfen und abzuschließen, soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AV-Vertrag gehen die Regelungen des AV-Vertrags für Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Der AV-Vertrag enthält insbesondere Regelungen zu Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, Betroffenenkategorien, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragsverarbeitern, Weisungen, Kontrollrechten sowie Rückgabe und Löschung von Daten.
Soweit im Kundenbereich von CloudCRM Datenschutz- und Compliance-Unterlagen bereitgestellt werden, zum Beispiel ein AV-Vertrag, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) oder eine Verfahrensdokumentation, dienen diese Unterlagen der Information und Unterstützung des Firmenkunden. Sie ersetzen nicht die eigene Prüfung durch den Firmenkunden, ein gegebenenfalls erforderliches Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO oder eine eigene steuerliche beziehungsweise organisatorische Verfahrensdokumentation des Firmenkunden.
Ergänzend gilt die allgemeine Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.digitalwerk-oberland.de/datenschutz.
17. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Geheimhaltungspflichten gelten.
18. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Firmenkunden als Referenz-Firmenkunde unter Verwendung des Firmennamens, Logos oder sonstiger Kennzeichen erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Firmenkunden in Textform. Der Firmenkunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
19. Änderungen der Leistungen und AGB
Der Anbieter ist berechtigt, CloudCRM technisch und funktional weiterzuentwickeln, zu verbessern und an technische, rechtliche oder betriebliche Anforderungen anzupassen, soweit dadurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Änderungen dieser AGB werden dem Firmenkunden spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Firmenkunde den Änderungen nicht vor dem geplanten Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Anbieter den Firmenkunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge, die Widerspruchsmöglichkeit und ein etwaiges Kündigungsrecht hinweist.
Wesentliche Änderungen der vertraglich geschuldeten Hauptleistung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, sofern sie für den Firmenkunden nicht lediglich vorteilhaft sind oder aufgrund gesetzlicher, technischer oder sicherheitsrelevanter Gründe erforderlich werden.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.