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Wissenswertes

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

13.04.2026 Digitalwerk Oberland
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Die E-Rechnung wird in Deutschland Schritt für Schritt zum Standard im B2B-Bereich. Für viele Unternehmen ist das kein Zukunftsthema mehr, sondern bereits seit dem 1. Januar 2025 ein konkreter Teil des Geschäftsalltags: Seit diesem Datum müssen inländische Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. 

Doch was genau bedeutet das in der Praxis? Welche Fristen gelten? Und warum sollten Unternehmen nicht bis 2028 warten?

Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Eine E-Rechnung im neuen gesetzlichen Sinn ist nicht einfach eine PDF-Datei per E-Mail. Entscheidend ist, dass die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt, das maschinell verarbeitet werden kann. Als typische Formate nennt die Finanzverwaltung insbesondere XRechnung und ZUGFeRD. Ein einfaches PDF zählt seit dem 1. Januar 2025 dagegen nur noch als „sonstige Rechnung“, nicht als E-Rechnung im neuen Sinne. 

Seit wann gilt die Empfangspflicht?

Die erste wichtige Stufe ist bereits in Kraft: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen grundsätzlich empfangen können. Das betrifft inländische Unternehmer im B2B-Bereich und umfasst laut Finanzverwaltung grundsätzlich auch viele kleinere Unternehmen. Private Endverbraucher sind von diesen Regeln nicht betroffen. 

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen wird stufenweise eingeführt.

Bis 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen versenden. Andere elektronische Formate wie PDF-Rechnungen bleiben in dieser Übergangsphase ebenfalls zulässig, allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers. 

Ab 1. Januar 2027 gilt eine weitere Stufe: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen im B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen versenden. Unternehmen unterhalb dieser Grenze dürfen noch bis Ende 2027 sonstige Rechnungen verwenden. 

Ab 1. Januar 2028 müssen dann grundsätzlich alle Unternehmen im B2B-Bereich für betroffene Umsätze die neuen Anforderungen an die E-Rechnung erfüllen. Dann wird das strukturierte Format verbindlich. 

Für wen gilt die Pflicht?

Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich inländische Umsätze zwischen Unternehmen. Sie gilt also für den klassischen B2B-Bereich. Nicht betroffen sind normale Rechnungen an Privatkunden (B2C). Außerdem gibt es einzelne gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte Kleinbetragsrechnungen oder besondere Fallkonstellationen. 

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Auch wenn für viele Unternehmen bei der Ausstellung noch Übergangsfristen gelten, ist es sinnvoll, das Thema nicht aufzuschieben. Wer den Empfang, die Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen frühzeitig sauber organisiert, spart später Zeit, reduziert Fehlerquellen und vermeidet hektische Umstellungen kurz vor Ablauf der Fristen. Die Finanzverwaltung hat die E-Rechnung ausdrücklich als Teil einer weitergehenden Digitalisierung im Steuerbereich eingeordnet. 

Was jetzt konkret zu tun ist

Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie strukturierte E-Rechnungen bereits empfangen, visualisieren, verarbeiten und archivieren können. Ebenso wichtig ist ein klarer Plan für die spätere Ausstellung von XRechnung- oder ZUGFeRD-konformen Rechnungen. Wer frühzeitig umstellt, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern modernisiert gleichzeitig seine internen Abläufe. 

Wichtige Fragen sind zum Beispiel:

Kann Ihr Unternehmen XRechnung oder ZUGFeRD zuverlässig empfangen?

Werden eingehende Rechnungen zentral abgelegt?

Können strukturierte Daten nachvollziehbar weiterverarbeitet werden?

Sind Rechnungen schnell auffindbar und sauber dokumentiert?

Gerade hier zeigt sich oft, dass nicht die Pflicht selbst das Problem ist, sondern die fehlende Struktur im Alltag.

So unterstützt CloudCRM bei der Umstellung

Mit CloudCRM können Unternehmen ihre Rechnungsprozesse frühzeitig digital aufstellen und sich sauber auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten. CloudCRM unterstützt bereits die Erstellung von ZUGFeRD- und XRechnungen und richtet sich damit klar auf die gesetzlichen Anforderungen im deutschen Geschäftsalltag aus. Auf der Produktseite wird das ausdrücklich als Teil des Systems kommuniziert. 

Das ist besonders hilfreich für kleine und mittlere Unternehmen, die keine Insellösungen mehr wollen, sondern Kundenverwaltung, Rechnungsstellung und kaufmännische Prozesse zentral in einem System abbilden möchten. CloudCRM positioniert sich genau für diesen Anwendungsfall. 

Kleiner Hinweis: DigitInvoice für den E-Rechnungsempfang

Ein Bereich, der oft unterschätzt wird, ist nicht das Schreiben, sondern der Empfang von E-Rechnungen.

Genau hier hilft DigitInvoice als Ergänzung innerhalb des CloudCRM-Umfelds. DigitInvoice ist für den zentralen E-Rechnungsempfang ausgelegt und unterstützt laut Produktbeschreibung unter anderem den Empfang von ZUGFeRD- und XRechnungen, die automatische XML-Erkennung sowie die strukturierte Ablage in der Dokumentenverwaltung. Je nach Paket ist auch eine weiterführende Verarbeitung vorgesehen. 

Für viele Unternehmen ist das ein praktischer Einstieg, weil sie damit nicht nur E-Rechnungen erstellen, sondern auch eingehende Rechnungen geordnet, nachvollziehbar und zentral im Blick behalten können. 

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist bereits Realität. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und die nächsten Stufen der Pflicht folgen in den Jahren 2027 und 2028. Wer jetzt handelt, verschafft sich Ruhe, Klarheit und bessere Abläufe. 

Mit einer frühzeitigen Umstellung vermeiden Unternehmen hektische Nachrüstungen und schaffen gleichzeitig die Grundlage für moderne, saubere und nachvollziehbare Rechnungsprozesse.

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