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Steuerwissen

Steuern & Finanzen

Verlieren Sie den Schrecken vor dem Finanzamt. In unserem Ratgeber erklären wir Gründern und Gewerbetreibenden die wichtigsten Basics der Buchführung und Steuern.

1. EÜR oder Bilanzierung?

Als Unternehmer müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln. Für Freiberufler, Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende reicht in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Hier gilt das einfache Zufluss-Abfluss-Prinzip: Versteuert wird das, was tatsächlich im Kalenderjahr auf Ihrem Konto eingegangen ist, abzüglich der Betriebsausgaben.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG), Kaufleute (e.K.) sowie Gewerbetreibende ab bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen sind hingegen zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Dies ist komplexer, da hier Erträge und Aufwendungen unabhängig vom Zahlungsfluss zeitraumgerecht erfasst werden müssen.

2. Gewerbesteuer und Einkommensteuer

Der ermittelte Gewinn ist die Bemessungsgrundlage für weitere Steuern:

  • Gewerbesteuer: Jeder Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
  • Einkommensteuer: Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen Sie Ihren Gewinn über die private Einkommensteuererklärung versteuern. Eine saubere Steuer-Rücklage ist hier essenziell, da Nachzahlungen oft erst im Folgejahr festgesetzt werden!

3. GoBD: Die Regeln für digitale Daten

Hinter dem Kürzel GoBD verbergen sich die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.

Das bedeutet für den Praxisalltag: Einfache Excel-Tabellen oder manipulierbare Word-Dokumente sind für die Kassen- oder ordnungsgemäße Buchführung nicht zulässig.

  • Digitale Belege müssen unveränderbar gespeichert werden.
  • Jede Buchung muss einen Zeitstempel besitzen.
  • Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert (historisiert) werden.

4. Umsatzsteuer und Vorsteuer

Wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, weisen Sie auf Rechnungen Umsatzsteuer (in der Regel 19% oder 7%) aus. Diese Beträge nehmen Sie nur treuhänderisch für den Staat ein – sie gehören Ihnen nicht!

Gleichzeitig dürfen Sie die Vorsteuer abziehen. Das ist die Mehrwertsteuer, die Sie selbst an andere Unternehmen zahlen (z.B. für Handyrechnungen oder Büromaterial). Die Differenz melden Sie bei der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.

Tipp: Rechtssicherheit durch Software

Buchhaltung muss nicht kompliziert sein, wenn Sie die richtigen Werkzeuge nutzen. Spezialisierte Softwarelösungen entlasten Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

  • Revisionssicherheit: Ein festes Audit-Log im Hintergrund sichert Ihre Daten bei Betriebsprüfungen ab (GoBD-konform).
  • Rücklagen-Kalkulation: Intelligente Systeme berechnen anhand des Gewinns, wie viel Geld Sie für Einkommen- und Gewerbesteuer zurücklegen sollten.
  • Schnittstellen: Ein sauberer Export am Monatsende spart Zeit und senkt die Kosten für Ihren Steuerberater.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder juristische Beratung. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an Ihren Steuerberater. (Stand: 2026)

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