Steuern und Finanzen fuer Gewerbe
Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung, GoBD, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kassenbuch: die wichtigsten Grundlagen fuer bessere finanzielle Orientierung.
Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung, GoBD, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kassenbuch: die wichtigsten Grundlagen fuer bessere finanzielle Orientierung.
Neuigkeiten, Produktupdates und praktische Einordnungen zu CloudCRM, E-Rechnung, Digitalisierung und Unternehmensorganisation.
Was Unternehmen wirklich beachten muessen: Formate, Pflichtangaben, Prozesse und der Weg von der Rechnung bis zur sauberen Ablage.
Tipps fuer nachvollziehbare Buchungen, Belege, Zahlungszwecke und die Vorbereitung von Finanzdaten fuer Steuerberater und interne Entscheidungen.
Verlieren Sie den Schrecken vor dem Finanzamt. In unserem Ratgeber erklären wir Gründern und Gewerbetreibenden die wichtigsten Basics der Buchführung und Steuern.
Als Unternehmer müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln. Für Freiberufler, Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende reicht in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Hier gilt das einfache Zufluss-Abfluss-Prinzip: Versteuert wird das, was tatsächlich im Kalenderjahr auf Ihrem Konto eingegangen ist, abzüglich der Betriebsausgaben.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG), Kaufleute (e.K.) sowie Gewerbetreibende ab bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen sind hingegen zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Dies ist komplexer, da hier Erträge und Aufwendungen unabhängig vom Zahlungsfluss zeitraumgerecht erfasst werden müssen.
Der ermittelte Gewinn ist die Bemessungsgrundlage für weitere Steuern:
Hinter dem Kürzel GoBD verbergen sich die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.
Das bedeutet für den Praxisalltag: Einfache Excel-Tabellen oder manipulierbare Word-Dokumente sind für die Kassen- oder ordnungsgemäße Buchführung nicht zulässig.
Wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, weisen Sie auf Rechnungen Umsatzsteuer (in der Regel 19% oder 7%) aus. Diese Beträge nehmen Sie nur treuhänderisch für den Staat ein – sie gehören Ihnen nicht!
Gleichzeitig dürfen Sie die Vorsteuer abziehen. Das ist die Mehrwertsteuer, die Sie selbst an andere Unternehmen zahlen (z.B. für Handyrechnungen oder Büromaterial). Die Differenz melden Sie bei der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.
Buchhaltung muss nicht kompliziert sein, wenn Sie die richtigen Werkzeuge nutzen. Spezialisierte Softwarelösungen entlasten Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.
Wir zeigen Ihnen, wie CloudCRM Kundenverwaltung, Rechnungen, Tickets und kaufmännische Prozesse in Ihrem Unternehmen sinnvoll verbindet.