Steuern und Finanzen für Gewerbe
Einnahmen-Überschuss-Rechnung, GoBD, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kassenbuch: die wichtigsten Grundlagen für bessere finanzielle Orientierung.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung, GoBD, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kassenbuch: die wichtigsten Grundlagen für bessere finanzielle Orientierung.
Ein kompakter Einstieg in wichtige Begriffe rund um Gewinnermittlung, Steuern und digitale Aufzeichnungen. Für die Einordnung Ihres Einzelfalls ist eine Steuerkanzlei die richtige Anlaufstelle.
Unternehmen müssen ihren Gewinn ermitteln. Viele Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe dürfen dafür die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen. Vereinfacht werden dabei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gegenübergestellt. Ausnahmen und Sonderregeln sollten fachlich geprüft werden.
Kapitalgesellschaften und bestimmte Kaufleute beziehungsweise Gewerbebetriebe sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Ob diese Pflicht besteht, hängt von Rechtsform und gesetzlichen Schwellenwerten ab.
Der ermittelte Gewinn ist die Bemessungsgrundlage für weitere Steuern:
Hinter dem Kürzel GoBD verbergen sich die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.
Für den Praxisalltag bedeutet das: Aufzeichnungen und Belege müssen vollständig, nachvollziehbar und entsprechend den geltenden Aufbewahrungsregeln geführt werden. Ob eine Tabellenkalkulation für einen konkreten Zweck ausreicht, lässt sich nicht pauschal beantworten; entscheidend sind Verfahren, Kontrollmöglichkeiten und Art der Aufzeichnung.
Wenn Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, weisen Sie auf steuerpflichtigen Rechnungen regelmäßig Umsatzsteuer aus. Welcher Steuersatz gilt, hängt von Leistung und Einzelfall ab.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die in Eingangsrechnungen enthaltene Vorsteuer abgezogen werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung stellt vereinnahmte beziehungsweise geschuldete Umsatzsteuer und abziehbare Vorsteuer gegenüber.
Software kann Abläufe strukturieren, Prüfungen erleichtern und Änderungen dokumentieren. Sie ersetzt jedoch weder eine passende Verfahrensorganisation noch die fachliche Prüfung.
Wir zeigen Ihnen, wie CloudCRM Kundenverwaltung, Rechnungen, Tickets und kaufmännische Prozesse in Ihrem Unternehmen sinnvoll verbindet.