CloudCRM Infrastruktur und Datenschutz
Stand: 23. September 2026
Fassung: 23. September 2026 · Versionskennung: 2026-09-23.3
1. Verantwortlicher Anbieter und Infrastruktur
CloudCRM wird von Digitalwerk Oberland, Inhaber Alexander Paetzoldt, Marktstr. 28, 83734 Hausham, bereitgestellt. Ansprechpartner: kontakt@dwoberland.de. Diese Informationen ergänzen AGB, SLA und den jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag.
| Dienst | Eingesetzter Anbieter | Verarbeitung / Standort |
|---|---|---|
| CloudCRM-Anwendungsserver | Hetzner Online GmbH, Deutschland | Deutschland; Nürnberg und Falkenstein |
| Dokumentenspeicher | Hetzner Online GmbH, StorageBox | Deutschland; Nürnberg und Falkenstein |
| Sicherungsspeicher | Hetzner Online GmbH, separate StorageBox | Deutschland; vom laufenden Dokumentenspeicher getrennt |
| E-Mail-Versand | Separater Webserver bei Hetzner Online GmbH | Deutschland |
Für den Anbieter und die benannte Infrastruktur sind insbesondere deutsches Recht und das Recht der Europäischen Union einschlägig. Die Standorte beschreiben die vom Anbieter eingesetzte CloudCRM-Infrastruktur. Vom Firmenkunden selbständig beauftragte Fremddienste sind davon getrennt zu beurteilen. Ein deutscher Speicherstandort allein bedeutet keine Garantie, dass jede ausländische Rechtsordnung oder jedes Herausgabeverlangen ausgeschlossen wäre.
2. Auftragsverarbeitung und Zugriffe
Vor der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten schließen Anbieter und Firmenkunde einen AV-Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Dies gilt auch während der kostenlosen Demo. Er wird nach Einrichtung des Kontos zur Prüfung in CloudCRM bereitgestellt; die Entscheidung erfolgt durch eine vertretungsberechtigte Person. Bis zum Abschluss sind ausschließlich fiktive Testdaten zulässig. Die beabsichtigte spätere Buchung eines bezahlten Pakets ersetzt den AV-Vertrag nicht.
Zugänge sind personenbezogen und berechtigungsgebunden. CloudCRM prüft die Firmenzuordnung bei geschützten Datenzugriffen. Datenexporte werden nur nach Identitäts- und Berechtigungsprüfung bereitgestellt. Der Firmenadministrator verwaltet die Berechtigungen seiner Mitarbeiter und soll verfügbare Mehrfaktor-Authentifizierung nutzen. Die konkret vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Unterauftragsregelungen ergeben sich aus dem AV-Vertrag; diese Übersicht ersetzt ihn nicht.
3. Sicherung und Wiederherstellung
Backups werden täglich um 03:00 Uhr erstellt und sieben Tage auf einer separaten StorageBox aufbewahrt. Der letzte vom Betreiber dokumentierte Wiederherstellungstest fand am 01.09.2026 statt. Aus einem einzelnen Test folgt keine Garantie eines verlustfreien Wiederanlaufs oder einer bestimmten Wiederherstellungsdauer. Die Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten richten sich nach SLA Ziffer 6.
Die sieben Tage bezeichnen die reguläre Aufbewahrung eines Sicherungsstands. Vertragliche Übergabe- und Abruffristen werden dadurch nicht verkürzt. Nach zulässiger Löschung dürfen alte Sicherungsstände gelöschte Daten nicht dauerhaft wieder in den laufenden Betrieb einführen; erneut anzuwendende Löschungen und zulässige Restbestände sind zu dokumentieren.
4. Behördliche Herausgabe- und Zugriffsverlangen
Digitalwerk Oberland prüft behördliche Anfragen auf Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Bindungswirkung und Verhältnismäßigkeit. Ein ausländisches Herausgabeverlangen wird nicht allein wegen seines Eingangs erfüllt. Für personenbezogene Daten sind insbesondere die DSGVO und ihre Regeln über Drittlandübermittlungen maßgeblich; für nicht personenbezogene Daten die Schutzpflichten des Data Act, insbesondere Artikel 32.
Der Anbieter beschränkt eine rechtlich verpflichtende Offenlegung auf den erforderlichen Umfang, wahrt einschlägige Einwendungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten und informiert betroffene Firmenkunden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Prüfung und ihre Entscheidung werden dokumentiert. Weisungsgebundene Verarbeitung, Vertraulichkeit und Zugriffsbeschränkungen sind auch bei eingeschalteten Auftragsverarbeitern vertraglich abzusichern. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit erfolgt vor einer Herausgabe eine rechtliche Prüfung.
Diese Verfahrenspflichten sind keine Zusage einer technischen Unmöglichkeit jedes Behördenzugriffs und keine Garantie vollständiger Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aller verarbeiteten Inhalte. Aktuelle Maßnahmen und zulässige Unterauftragnehmer sind dem vereinbarten AV-Vertrag zu entnehmen. Änderungen, die dessen Informations- oder Widerspruchsregeln auslösen, werden entsprechend mitgeteilt.
5. Weiterführende Informationen
CloudCRM Daten- und Schnittstellenverzeichnis, Datenschutzhinweise, AGB und SLA. Bei Fragen zur Infrastruktur oder zum Datenübergang erreichen Sie uns unter kontakt@dwoberland.de.