Problem und Ausgangssituation
Eine Einnahme oder Ausgabe ist erfasst und mit Beleg beziehungsweise Rechnung verbunden. Nach der Prüfung soll dieser Stand geschützt werden.
Die Festschreibung schützt geprüfte Buchungen und Rechnungen vor unbeabsichtigten nachträglichen Änderungen.
Eine Einnahme oder Ausgabe ist erfasst und mit Beleg beziehungsweise Rechnung verbunden. Nach der Prüfung soll dieser Stand geschützt werden.
Buchung und zugehörige Rechnung kontrolliert festschreiben und spätere Korrekturen nachvollziehbar vornehmen.
Legen Sie im Kassenbuch eine Einnahme oder Ausgabe mit Datum, Betrag, Zahlungsart und Beschreibung an. Ordnen Sie eine vorhandene Eingangs- oder Ausgangsrechnung zu, wenn die Buchung darauf beruht. Ergänzen Sie den zugehörigen Beleg. Kontrollieren Sie, dass Buchungsart und Vorzeichen zum tatsächlichen Geldfluss passen und nicht nur aus einer früheren Buchung übernommen wurden.
Öffnen Sie die Buchung vor der Festschreibung erneut. Vergleichen Sie Datum, Brutto-, Netto- und Steuerangaben, Beschreibung, Zahlungsart, Rechnung und Beleg mit den Originalunterlagen. Prüfen Sie auch, ob der Vorgang bereits erfasst wurde. Die Festschreibung soll erst erfolgen, wenn die Buchung fachlich vollständig ist; sie korrigiert keine fehlerhaften Angaben.
Verwenden Sie die vorhandene Festschreibungsaktion nur mit der dafür vorgesehenen Berechtigung. Nach der Bestätigung wird der geprüfte Stand gegen unbeabsichtigte nachträgliche Änderungen geschützt. Kontrollieren Sie den anschließend angezeigten Status und stellen Sie sicher, dass die richtige Buchung betroffen war. Aus der Festschreibung folgt keine pauschale steuerliche oder rechtliche Garantie.
Wenn die Buchung mit einer Rechnung verbunden ist und der Ablauf eine Festschreibung der Rechnung vorsieht, prüfen Sie auch deren Status und Dokument. Rechnung und Kassenbuchbuchung sind getrennte Fachvorgänge mit einer nachvollziehbaren Verbindung. Vermeiden Sie, eine Rechnung allein deshalb als fachlich geprüft anzusehen, weil die zugehörige Buchung festgeschrieben wurde.
Muss ein festgeschriebener Vorgang korrigiert werden, überschreiben oder löschen Sie ihn nicht nachträglich. Verwenden Sie den vorgesehenen Stornoweg und erfassen Sie anschließend den korrekten Vorgang neu. Prüfen Sie in der Historie, ob ursprüngliche Buchung, Storno und Korrekturbuchung erkennbar bleiben. So wird die Änderung nachvollziehbar, ohne den früheren Stand zu verdecken.
Ein geschützter, nachvollziehbarer Stand mit verbundenem Beleg und erkennbarer Historie. Dies ist keine pauschale rechtliche oder steuerliche Garantie.
Der vorgesehene Korrekturweg ist die nachvollziehbare Stornierung statt eines einfachen Löschens.
Nein. Organisation, Prüfung und Nutzung müssen zu den fachlichen und rechtlichen Anforderungen des Unternehmens passen.
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