Problem und Ausgangssituation
Mehrere Rechnungen sind offen, zugleich gibt es bei einzelnen Vorgängen Rückfragen oder bereits Teilzahlungen.
Feste Zeitläufe schaffen Verlässlichkeit, während sich einzelne Rechnungen bei Rückfragen bewusst aus dem Mahnlauf nehmen lassen.
Mehrere Rechnungen sind offen, zugleich gibt es bei einzelnen Vorgängen Rückfragen oder bereits Teilzahlungen.
Mahnstatus und Zeitläufe nachvollziehbar nutzen, ohne strittige Vorgänge unkontrolliert weiterzuführen.
Öffnen Sie die Rechnung in der Rechnungsansicht und kontrollieren Sie Fälligkeit, Zahlungsstatus und offenen Betrag. Das Mahnwesen arbeitet auf Grundlage des Rechnungsstands. Bereits erfasste Teilzahlungen müssen deshalb vor dem Mahnlauf sichtbar sein. Prüfen Sie außerdem, ob eine Gutschrift, Stornierung oder laufende Kundenklärung den offenen Vorgang beeinflusst, bevor Sie einen Mahnschritt veranlassen.
Kontrollieren Sie den aktuellen Mahnstatus und den zeitlichen Abstand zur Fälligkeit beziehungsweise zum vorherigen Mahnschritt. Die festen Zeitläufe unterstützen die strukturierte Bearbeitung, ersetzen aber nicht die Prüfung des Einzelfalls. Stellen Sie sicher, dass die Rechnung dem richtigen Kunden zugeordnet ist und der ausgewiesene Restbetrag noch besteht. Erst dann ist ein weiterer Mahnschritt sachlich nachvollziehbar.
Besteht eine berechtigte Rückfrage, eine Zahlungsankündigung oder ein zu prüfender Widerspruch, verwenden Sie in der Rechnungsansicht die Aktion zum Pausieren des Mahnlaufs. Die Pause betrifft die konkrete Rechnung; sie löscht weder Forderung noch Zahlungshistorie. Halten Sie den Grund und die vereinbarte nächste Prüfung im Kundenverlauf fest, damit andere Mitarbeitende den ausgesetzten Vorgang einordnen können.
Bearbeiten Sie während der Pause die offene Frage und erfassen Sie tatsächlich eingegangene Zahlungen an der Rechnung. Bei einer Teilzahlung muss der verbleibende Restbetrag korrekt angezeigt werden. Dokumentieren Sie relevante Absprachen beim Kunden, ohne sensible oder nicht erforderliche Angaben zu speichern. Der Rechnungsstatus und die Kundenhistorie sollten gemeinsam zeigen, warum der Mahnlauf noch pausiert ist.
Öffnen Sie die Rechnung nach Abschluss der Klärung erneut. Kontrollieren Sie offenen Saldo, Fälligkeit, Zahlungseinträge und die dokumentierte Vereinbarung. Besteht die Forderung weiterhin, heben Sie die Pause über die vorgesehene Aktion auf und prüfen den daraus folgenden Mahnstatus. Ist die Rechnung ausgeglichen oder anderweitig erledigt, darf der Mahnlauf nicht lediglich aus Gewohnheit fortgesetzt werden.
Ein kontrollierter Mahnprozess, der offene Restbeträge weiterführt und begründete Ausnahmen nachvollziehbar zulässt.
Ja. Der Mahnlauf kann für eine einzelne Rechnung pausiert und später wieder aufgenommen werden.
Ja. Der verbleibende Restbetrag wird als offen weitergeführt.
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